engagiert. sozial. konsequent

Aufnahme

Welche Voraussetzungen erfüllt sein sollten

Die Eltern kommen in der Regel auf Ver­an­las­sung von Jugend­amt, Sozial­amt, Kliniken oder Sucht­be­ratungs­stellen zu uns. Es gibt jedoch auch Eltern, welche in eigener Re­cherche auf uns stoßen und gern die Hilfe in An­spruch nehmen wollen.

Entscheidend für den Erfolg der sozialen Therapie ist, dass dem Auf­ent­halt bei Unisono eine frei­willige Ent­scheidung der Eltern vorangeht. Das Einhalten von Struk­turen, Regeln und Normen, die ständige Für­sorge für die Kinder und die eigen­ver­ant­wort­liche Orga­ni­sation der Ver­sor­gung stellen für die meisten Eltern eine große Heraus­forder­ung dar. Nicht alle Eltern sind dazu bereit oder dauer­haft in der Lage. An­hand unserer Er­fah­rung lässt sich gut fest­stel­len, dass längere Ver­weil­zeiten im sozial­thera­peut­ischen Wohnen gute Aus­sicht­en auf eine erfolg­reiche Pers­pektive bieten und die Wahr­schein­lich­keit einer ge­fest­igten Familien­struktur erhöht.

Das Aufnahmeverfahren und gesetzliche Grundlagen

Da es sich bei unserem Haus um eine Therapieeinrichtung für Eltern und Kind handelt, sind auch die Aufnahmeprozesse entsprechend auf die Eltern abgestimmt. Dabei ist völlig egal, ob es sich um psychisch kranke oder substanzabhängige Mütter/Väter handelt, wir nehmen uns ausreichend Zeit für Sie.

Bei unserem Angebot handelt es sich um eine ambulante sozialtherapeutische Wohnform („besondere Wohnform“). Grundsätzlich muss ein Anspruch auf Eingliederungshilfe  vorliegen.
Die Kosten der Betreuung werden vom jeweiligen Sozialhilfeträger (Eingliederungshilfe) übernommen. Die Kosten der Sozialpädagogischen Familien- und Erziehungshilfe trägt das jeweilige Jugendamt.
Die BewohnerInnen melden sich für die Dauer ihres Aufenthaltes mit Hauptwohnsitz an und gehen mit dem Träger ein Mietverhältnis ein.

Aufenthaltsdauer

Die Dauer der Hilfe in unserer Einrichtung richtet sich nach dem indi­viduellem Bedarf, den Voraus­setzungen, Zielen und Kom­petenzen der Mütter und Väter. Aus diesem Grund kann nicht von Beginn an ein kon­kreter Zeit­punkt für die erfolg­reiche Be­endigung der Hilfe fest­gelegt werden. Besonders ein­ge­fahrene Ver­haltens­weisen zu ver­ändern, bereits vor­handene Kom­pe­ten­zen aus­zu­bauen oder gar neue zu er­ler­nen, zu festigen und an­zu­wen­den bedarf eines längeren Zeit­raums. Daher emp­fehlen wir eine Hilfe­dauer von etwa 1,5 bis 2 Jahren.

Netzwerkarbeit

Die Unisono UG (hb) arbeitet mit in der Psycho­sozialen Arbeits­ge­mein­schaft (PSAG ) der Stadt Gera, dem Gemeinde­psychia­trischen Verbund, der AG Kinder- und Jugend­psychiatrie, der Steuer­ungs­gruppe ITP, der LAG Hilfen zur Er­zieh­ung und dem Arbeits­kreis Mutter/Vater – Kind – Häuser (Thüringen).

Eine enge Zu­sam­men­arbeit besteht mit der Psychia­trischen Klinik und der Psychia­trischen Instituts­ambulanz (PIA) des SRH Wald – Klinikums Gera, nieder­ge­lassenen Fachärzten, Heb­ammen sowie Familien­heb­amme, Thera­peuten und Kinder­ein­richtungen.

Wir sind Mitglied im Bundes­verband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozial­hilfe e.V. (VPK) und AFET Bundes­verband für Erziehungs­hilfe.

Mitarbeitende

Unsere Bewohner­Innen werden von 10 erfahr­enen Mitarbeiter­Innen betreut mit den folgenden Quali­fika­tionen:

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Kontakt
Unisono UG (hb)
Lange Straße 54a
07551 Gera
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