Aufnahme
Welche Voraussetzungen erfüllt sein sollten
Die Eltern kommen in der Regel auf Veranlassung von Jugendamt, Sozialamt, Kliniken oder Suchtberatungsstellen zu uns. Es gibt jedoch auch Eltern, welche in eigener Recherche auf uns stoßen und gern die Hilfe in Anspruch nehmen wollen.
Entscheidend für den Erfolg der sozialen Therapie ist, dass dem Aufenthalt bei Unisono eine freiwillige Entscheidung der Eltern vorangeht. Das Einhalten von Strukturen, Regeln und Normen, die ständige Fürsorge für die Kinder und die eigenverantwortliche Organisation der Versorgung stellen für die meisten Eltern eine große Herausforderung dar. Nicht alle Eltern sind dazu bereit oder dauerhaft in der Lage. Anhand unserer Erfahrung lässt sich gut feststellen, dass längere Verweilzeiten im sozialtherapeutischen Wohnen gute Aussichten auf eine erfolgreiche Perspektive bieten und die Wahrscheinlichkeit einer gefestigten Familienstruktur erhöht.
Das Aufnahmeverfahren und gesetzliche Grundlagen
- persönliche Kontaktaufnahme oder über die Vermittlung durch eine behandelnde Klinik, Suchtberatung , Sozial- bzw. Jugendamt oder gerichtlicher Betreuer
- Antragstellung auf Eingliederungshilfe beim zuständigen Sozialamt
- Antragstellung auf Hilfen zur Erziehung (Sozialpädagogische Familien- und Erziehungshilfe) beim zuständigen Jugendamt
- Realisierung eines Kennlerngespräches
- Erhalt der Kostenzusagen
- Abschluss eines Miet- und Betreuungsvertrages
- Aufnahme im Haus
Da es sich bei unserem Haus um eine Therapieeinrichtung für Eltern und Kind handelt, sind auch die Aufnahmeprozesse entsprechend auf die Eltern abgestimmt. Dabei ist völlig egal, ob es sich um psychisch kranke oder substanzabhängige Mütter/Väter handelt, wir nehmen uns ausreichend Zeit für Sie.
Bei unserem Angebot handelt es sich um eine ambulante sozialtherapeutische Wohnform („besondere Wohnform“). Grundsätzlich muss ein Anspruch auf Eingliederungshilfe vorliegen.
Die Kosten der Betreuung werden vom jeweiligen Sozialhilfeträger (Eingliederungshilfe) übernommen. Die Kosten der Sozialpädagogischen Familien- und Erziehungshilfe trägt das jeweilige Jugendamt.
Die BewohnerInnen melden sich für die Dauer ihres Aufenthaltes mit Hauptwohnsitz an und gehen mit dem Träger ein Mietverhältnis ein.
Aufenthaltsdauer
Die Dauer der Hilfe in unserer Einrichtung richtet sich nach dem individuellem Bedarf, den Voraussetzungen, Zielen und Kompetenzen der Mütter und Väter. Aus diesem Grund kann nicht von Beginn an ein konkreter Zeitpunkt für die erfolgreiche Beendigung der Hilfe festgelegt werden. Besonders eingefahrene Verhaltensweisen zu verändern, bereits vorhandene Kompetenzen auszubauen oder gar neue zu erlernen, zu festigen und anzuwenden bedarf eines längeren Zeitraums. Daher empfehlen wir eine Hilfedauer von etwa 1,5 bis 2 Jahren.
Netzwerkarbeit
Die Unisono UG (hb) arbeitet mit in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG ) der Stadt Gera, dem Gemeindepsychiatrischen Verbund, der AG Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Steuerungsgruppe ITP, der LAG Hilfen zur Erziehung und dem Arbeitskreis Mutter/Vater – Kind – Häuser (Thüringen).
Eine enge Zusammenarbeit besteht mit der Psychiatrischen Klinik und der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) des SRH Wald – Klinikums Gera, niedergelassenen Fachärzten, Hebammen sowie Familienhebamme, Therapeuten und Kindereinrichtungen.
Wir sind Mitglied im Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) und AFET Bundesverband für Erziehungshilfe.
Mitarbeitende
Unsere BewohnerInnen werden von 10 erfahrenen MitarbeiterInnen betreut mit den folgenden Qualifikationen:
- Dipl. Pädagogik
- MA Sonder- und Integrationspädagogik
- MA Soziologie/ BA Soziologie/ Psychologie
- BA Soziale Arbeit
- Erzieher/in
- Kinderpflegerin
- Zusatzqualifikationenen:
- STEPPS-Trainerin (Therapieprogramm für Borderliner)
- Suchtberaterin
- Systemische Beraterin
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Unser Spendenkonto bei der Volksbank Gera-Jena-Rudolstadt
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Kontakt
Unisono UG (hb)
Lange Straße 54a
07551 Gera
kontakt(at)unisono-ug.de